Gangregeln

  • Regelwerk

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  • Regel 1:
    • Gangs dürfen sich frühestens ab Erscheinen des gelben Markers vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen. Der daraus resultierende Tod schließt einen Spieler vom weiteren Verlauf der Mission aus.
    Regel 2:
    • Während einer Gangmission dürfen Mitglieder anderer Gangs und der verteidigenden Fraktion das Boot bzw. das Fahrzeug auch mit Waffengewalt einnehmen oder zerstören sowie die Gang vom Absolvieren der Gangmission anderweitig abhalten.
    Regel 3:
    • An den Gangmissionen dürfen nur Gangmitglieder sowie Mitglieder der jeweils verteidigenden Fraktion mitwirken. Die Vergabe von Wanteds durch Mitglieder der Staatsfraktionen ist erlaubt.
    Regel 4:
    • Alle an einer Gangmission Mitwirkenden müssen über die gesamte Dauer den jeweiligen Gang- bzw. Fraktionsskin tragen.
    Regel 5:
    • Die Nutzung von privaten Fahrzeugen ist bei Gangmissionen erlaubt. Im Schadensfall sind weder die beteiligten Gangs oder Fraktionen noch deren Mitglieder zu einer Ersetzung verpflichtet.
    Regel 6:
    • Den Gangs sowie der verteidigenden Fraktion ist es nur dann erlaubt, die Mitglieder der durchführenden Gang nach dem Absolvieren der Gangmission zu bekämpfen, wenn sie im Moment der Abgabe Sichtkontakt hatten.
    Regel 7:
    • Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie den jeweiligen Gangskin tragen. Verschiedene Gangs dürfen sich aber nicht untereinander gegen Mitglieder einer anderen Gang, einer neutralen, bösen oder guten Fraktion sowie gegen Zivilisten verbünden.
    Regel 8:
    • Das Zuparken oder die anderweitige Versperrung von Abgabestellen der Gangmissionen mittels Boot, Fluggerät, Fahrzeug, etc., ist verboten
    Regel 9:
    • Sollte eine Gang ein anderes Gangmitglied/Fraktionsmitglied beim Übersprühen des eigenen Gangtags beobachten, so ist diese berechtigt, ab dem Beginn des Übersprühens bis zur Vollendung einer erfolgreichen Flucht Gewalt auf den Sprayer und die ihn begleitenden Mitglieder seiner Gang anzuwenden, wenn die Gewaltanwendung während des Sprühens oder unmittelbar danach begonnen hat.
    Regel 10:
    • Mitglieder einer Gang, die den jeweiligen Gangskin tragen, dürfen das Grundstück ihres Hauptquartiers gegen Eindringlinge verteidigen, sofern diese das Grundstück nach mindestens 5 Aufforderungen zum Verlassen des Geländes, welche jeweils einen Abstand von mindestens 5 Sekunden haben und von gangskintragenden Mitgliedern der jeweiligen Gang vermittelt werden müssen, nicht verlassen oder unmittelbar danach zurückkehren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von [Vio]fb789 ()

  • [Vio]RoBben schrieb:

    Regel 7:
    • Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen. Verschiedene Gangs dürfen sich aber nicht untereinander gegen Mitglieder einer anderen Gang, einer neutralen, bösen oder guten Fraktion sowie gegen Zivilisten verbünden.



    [Vio]RoBben schrieb:

    Regel 7:
    • Die Mitglieder einer Gang dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie den jeweiligen Gangskin tragen. Verschiedene Gangs dürfen sich aber nicht untereinander gegen Mitglieder einer anderen Gang, einer neutralen, bösen oder guten Fraktion sowie gegen Zivilisten verbünden.



    Regel 7 geändert (siehe Initiative 2078).
  • [Vio]RoBben schrieb:

    Regel 9:
    • Sollte eine Gang ein anderes Gangmitglied beim Übersprühen des eigenen Gangtags beobachten, so ist diese berechtigt, ab dem Beginn des Übersprühens bis zur Vollendung einer erfolgreichen Flucht Gewalt auf den Sprayer und die ihn begleitenden Mitglieder seiner Gang anzuwenden, wenn die Gewaltanwendung während des Sprühens oder unmittelbar danach begonnen hat.


    Regel 9 hinzugefügt.
  • [Vio]RoBben schrieb:

    Regel 10:
    • Mitglieder einer Gang, die den jeweiligen Gangskin tragen, dürfen das Grundstück ihres Hauptquartiers gegen Eindringlinge verteidigen, sofern diese das Grundstück nach mindestens 5 Aufforderungen zum Verlassen des Geländes, welche jeweils einen Abstand von mindestens 5 Sekunden haben und von gangskintragenden Mitgliedern der jeweiligen Gang vermittelt werden müssen, nicht verlassen oder unmittelbar danach zurückkehren.


    Regel 10 hinzugefügt.
  • [Vio]RoBben schrieb:

    Regel 1:
    Gangs dürfen sich frühestens fünf Minuten vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen.

    [Vio]RoBben schrieb:

    Regel 1:
    Gangs dürfen sich frühestens ab Erscheinen des gelben Markers vor dem nächstmöglichen Beginn einer Gangmission am jeweiligen Startpunkt gegenseitig bekämpfen. Der daraus resultierende Tod schließt einen Spieler vom weiteren Verlauf der Mission aus.
    Regel 1 geändert.